Die Rechnung sieht aus wie immer. Logo, Adresse, Rechnungsnummer, Betrag stimmen. Nur die IBAN ist eine andere. Manchmal steht ein Satz dabei: «Bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung.» Wer jetzt zahlt, überweist unter Umständen an Betrüger, und der echte Lieferant wartet weiter auf sein Geld.
Dieser Beitrag erklärt, wie diese Betrugsform in der Schweiz abläuft, woran Sie sie erkennen und mit welchen einfachen Regeln Sie Ihren Betrieb schützen.
Wie der Betrug mit geänderter Bankverbindung funktioniert
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS, früher NCSC) beschreibt die Masche unter dem Namen Business E-Mail Compromise: Angreifer verschaffen sich Zugang zu einem geschäftlichen E-Mail-Konto, meist beim Lieferanten. Dort finden sie echte Rechnungen und echte Kundenkontakte. Dann versenden sie bereits verschickte Rechnungen noch einmal, mit geänderter IBAN, oder sie kündigen an, dass künftige Zahlungen auf ein anderes Konto gehen sollen.
Die E-Mail kommt vom echten Absender oder von einer Adresse, die sich nur in einem Buchstaben unterscheidet. Das Dokument ist das Original mit einer Änderung. Deshalb hilft es nicht, auf Rechtschreibfehler oder schlechte Grafik zu achten.
Eine verwandte Form ist der CEO-Betrug: Eine angebliche Nachricht der Geschäftsleitung verlangt eine dringende, vertrauliche Überweisung. Laut BACS gehört CEO-Betrug zu den am häufigsten gemeldeten Betrugsmethoden bei KMU (BACS-Wochenrückblick, Januar 2026).
Warnsignale auf der Rechnung und in der E-Mail
- Neue IBAN bei einem Lieferanten, den Sie schon länger bezahlen.
- Hinweis auf Kontowechsel im Mailtext oder als Stempel auf der Rechnung.
- IBAN eines anderen Landes oder einer anderen Bank als bisher, bei gleichbleibendem Schweizer Lieferanten.
- Zeitdruck: «bis heute Abend», «sonst Lieferstopp».
- Bitte um Vertraulichkeit oder um Umgehung der üblichen Freigabe.
- Abweichende Absenderadresse oder eine Antwortadresse, die nicht zur Domain des Lieferanten passt.
- Zahlteil der QR-Rechnung passt nicht zum Briefkopf: Der im Swiss QR Code hinterlegte Zahlungsempfänger ist ein anderer als der Lieferant. Die Angaben im QR-Code sind auf der QR-Rechnung auch in Klarschrift gedruckt. Vergleichen Sie beides.
Eine formal gültige IBAN sagt nichts über den Empfänger aus. Schweizer IBANs haben 21 Stellen und eine Prüfziffer; Betrüger verwenden echte Konten, die Prüfziffer stimmt also immer.
Die wichtigste Regel: Rückruf über einen bekannten Kanal
Das BACS empfiehlt für Zahlungsaufforderungen und Änderungen an Stammdaten die Verifizierung über einen zweiten Kanal: Rufen Sie den Lieferanten an, und zwar auf der Nummer, die Sie bereits kennen, nicht auf der Nummer in der E-Mail oder auf der neuen Rechnung. Fragen Sie konkret: «Haben Sie Ihre Bankverbindung gewechselt? Wie lautet die neue IBAN?» Lassen Sie sich die IBAN vorlesen und vergleichen Sie.
Eine Antwort per E-Mail auf dieselbe Nachricht ist keine Verifizierung. Wenn das Postfach des Lieferanten kompromittiert ist, antworten die Angreifer.
Das BACS rät KMU, technische und organisatorische Hürden einzubauen:
- Vier-Augen-Prinzip für Zahlungen und für jede Änderung von Lieferantenstammdaten, etwa eine neue IBAN.
- Keine Ausnahmen, auch nicht bei Anweisungen «von oben». Gerade CEO-Betrug lebt davon, dass Mitarbeitende die Regel brechen, weil der Chef es angeblich verlangt.
- Stammdaten getrennt von der Zahlung pflegen. Wer eine IBAN ändert, soll nicht gleichzeitig die Zahlung auslösen können.
- Historie führen. Eine Liste der bekannten IBANs pro Lieferant macht Abweichungen sichtbar.
Was tun, wenn schon bezahlt wurde
- Sofort die Bank anrufen. Laut BACS kann die Zahlung unter Umständen noch gestoppt werden. Jede Stunde zählt.
- Lieferanten informieren, damit er sein E-Mail-Konto prüfen lässt und andere Kunden warnt.
- Anzeige erstatten bei der Kantonspolizei und den Vorfall dem BACS melden.
- Passwörter ändern und die eigene IT prüfen lassen, falls unklar ist, ob das eigene Konto betroffen ist.
Die Zahlungspflicht gegenüber dem echten Lieferanten bleibt in der Regel bestehen. Deshalb ist Vorbeugung günstiger als jede Rückholung.
Checkliste vor der Zahlung
- Stimmt die IBAN mit früheren Rechnungen desselben Lieferanten überein?
- Falls nein: Rückruf auf bekannter Nummer erledigt und dokumentiert?
- Zahlungsempfänger im QR-Zahlteil gleich wie im Briefkopf?
- Zahlung und Stammdatenänderung von zwei Personen freigegeben?
- Keine Zahlung unter Zeitdruck oder mit Bitte um Vertraulichkeit?
IBAN-Wechsel automatisch erkennen
Klyrenta vergleicht bei jeder hochgeladenen Rechnung die IBAN mit früheren Rechnungen desselben Lieferanten in Ihrem Konto. Weicht sie ab, erscheint eine Warnung mit dem Hinweis, den Lieferanten auf einer bekannten Nummer anzurufen. Zusätzlich werden IBAN-Prüfziffer, UID-Format, Duplikate, MWST-Sätze und Beträge kontrolliert. Jede Rechnung erhält OK, Warnung oder Fehler mit Begründung; die Ergebnisse lassen sich als Excel exportieren.
Klyrenta zahlt nichts und bucht nichts. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Daten werden in der Schweiz bei Infomaniak gehostet, Dateien nach 90 Tagen gelöscht.
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Geprüft anhand der im Text genannten amtlichen Quellen.